Wichtige Institutionen
und Personen für den Anfang
1. Die GEMA
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gilt institutionell gesehen als eine Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung deutscher und ausländischer Urheberrechte auf dem Gebiet der Musik in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Mitgliedschaft geschieht zwar auf freiwilliger Basis, doch wird an dieser Stelle ausdrücklich zu einer solchen geraten, da die Wahrung der Urheberrechte sonst vom Newcomer selbst wahrgenommen werden müsste, was wiederum einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Ist man hingegen Mitglied der GEMA, müssen die Nutzer, allen voran Rundfunk- und Fernsehsender sowie diverse Veranstalter oder Hersteller von Bild- und Tonträgern, die Rechte für die Nutzung bei der GEMA käuflich erwerben. Nach Abzug einer Verwaltungsgebühr, werden die so entstandenen Einnahmen schließlich an den jeweiligen Künstler/ Band ausgeschüttet.
2. Die GVL
Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten GmbH) nimmt die Zweit- und Drittauswertungsrechte der Künstler wahr. Da es dem Künstler nicht möglich ist, mit Zweit- oder Drittauswertern Verträge zu schließen, übernimmt die GVL für ihre Mitglieder die Verwertung dieser Rechte und zieht von besagten Zweit- und Drittauswertern die entsprechenden Gelder ein. Hierbei arbeitet die GVL eng mit der GEMA zusammen, da diese über die GEMA-Gebühren für die GVL mit kassiert. Anschließend verteilt die GVL die GEMA-Einnahmen aus Zweit- und Drittverwertung an die Künstler. Eine Mitgliedschaft ist zwar freiwillig, gleichzeitig aber sehr ratsam. Zusätzlich vergibt die GVL den sogenannten Label-Code, eine Registrierungsnummer, die den Rundfunkanstalten eine Identifizierung des jeweiligen Tonträgers erleichtert.
2.1 Zweit- und Drittauswerter
Als Zweitauswertung wird die Nutzung einer bereits fixierten bzw. gesendeten Darbietung bezeichnet. Die Drittauswertung hingegen bezeichnet die öffentliche Wiedergabe von gesendeten Schallplaten oder Filmen. Selbst die private Vervielfältigung von gesendeten Schallplatten oder Filmen zählt als Drittauswertung, auch wenn sich viele deutsche Bürger durch das Erstellen von Raubkopien nicht an diesen Sachverhalt halten.
3. Künstlersozialversicherung
Als aufstrebender Newcomer sollte man sich auf jeden Fall über die Künstlersozialversicherung kurz KSV informieren. Gerade durch die KSV sind selbständige Künstler oder Publizisten in das allgemein geltende Sozialversicherungssystem eingegliedert, sodass Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung durch die KSV abgedeckt sind. Doch um die KSV in Anspruch nehmen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen muss die betreffende Person künstlerisch (oder publizistisch) und selbstständig tätig sein, wobei die selbständige Tätigkeit erwerbsmäßig durchgeführt werden muss. Zudem müssen pro Kalenderjahr mindestens 3900 Euro durch diese Tätigkeit erzielt werden, wobei die entsprechende Person nicht mehr als Arbeitnehmer beschäftigt sein darf. Ausnahmeregelungen bestehen diesbezüglich nur bei einer Berufsausbildung beziehungsweise bei einer geringfügigen Beschäftigung.
4. Label
Das Label gilt als kommerzielle Marke unter der eine Plattenfirma die mit ihr in Vertrag stehenden Künstler vermarktet. Das Label gilt somit als die Marke, unter der ein Tonträger kommerziell erscheint und bei der GVL mittels des Label-Codes registriert wird.
5. Management
Um den steinigen Weg des Erfolges zu begehen ist es meist hilfreich einen starken Rückhalt zu besitzen. Diese Aufgabe übernimmt neben Familie und Freunde zumeist der Manager, zu dem sich im Bestfall eine freundschaftliche Beziehung entwickelt. Doch ist der richtige Manager zu Beginn der Karriere meist nur schwer zu finden. Oftmals verfügen sie nicht über die nötige Erfahrung und haben nur im beschränkten Maße Einfluss und vielversprechende Kontaktmöglichkeiten. Unabhängig davon, ob es sich um einen Tour-, Event-, oder Stagemanager handelt, möchten wir Ihnen daher einige Tipps auf den Weg geben, um den für Sie richtigen Manager ausfindig zu machen.
Prinzipiell können Sie die Fähigkeiten ihres Gegenübers bereits in den ersten Gesprächen ablesen. Innerhalb dieser Situationen sollten Sie sich daher fragen, ob ihr Gegenüber das für Sie notwendige Fachwissen besitzt, ob er langjährige Erfahrungen in ihrem Musikzweig hat beziehungsweise er über die richtigen Kontakte verfügt und zudem ein dickes Fell besitzt und mit Stresssituationen gut umgehen kann. Auch kann es nicht schaden, wenn sich Ihr Manager in juristischen Dingen versiert zeigt, da er oftmals auch beratende Funktion während diverser Vertragsabschlüsse übernimmt. Gleichzeitig sollten Sie aber auch darauf achten, dass Sie einen objektiven Manager wählen, denn schließlich soll dieser ja gemäß Ihren Vorstellungen handeln und nicht den Interessen etwaiger Verlage folgen. Ganz wichtig ist es aber, dass Sie mit ihrem potentiellen Manager auch menschlich zurechtkommen, da er während einer Tour u.ä. zu ihrem ersten Ansprechpartner avancieren könnte.
Aufgabenfelder des Managers sind beispielsweise:
1. Koordinierung von Werbung, Promotion und Marketing.
2. Erstellung etwaiger Road-Crews.
3. Hilfestellung bei der Auswahl von Produzenten, Songs, Bandmitgliedern oder Fotografen.
4. Hilfestellung und falls möglich Beratung hinsichtlich bevorstehender Vertragsabschlüsse.
5. Erstellung eines kompetenten Background-Teams, u.a. bestehend aus Rechtsanwälten und Agenten.
6. Koordinierung von Konzerten und Tourneen.
Wie bezahle ich meinen Manager?
Als Faustregel lässt sich festhalten, dass ein Manager i.d.R. 15% bis 20% ihres Bruttoeinkommens abbekommt. Achten Sie jedoch darauf, dass sich die Einnahmen ihres Managers auf die Bereiche Platten-, Tantiemen-, Verlags-, GEMA- und GVL-Einnahmen sowie Tour- und Auftrittsgagen beschränken. Einkommen aus Aktien, Immobilien, Erbschaften sowie weiteren Geschäften an denen Sie beteiligt sind, sollten zwingend vorab und in vertraglicher Form ausgeschlossen werden.
Gleichzeitig sollten Sie darauf bedacht sein, die Beteiligung ihres Managers auf die Nettoeinnahmen von Konzerten und Tourneen einzuschränken, da Fahrtkosten usw. von ihren Bruttoeinnahmen abgezogen werden müssen.
Ganz wichtig: Regeln Sie bereits vorab, welche Beteiligungen ihrem Manager nach einem Vertragsende zustehen. In diesem Punkt sollte man auf jeden Fall eine fachkundige Person zu Rate ziehen, um im Nachhinein entstehende Kosten für Sie optimal zu minimieren.
6. Agent
Summa Summarum lässt sich der Agent als Arbeitsbeschaffer verstehen, der für den Künstler Konzerte, Fernsehauftritte usw. vermittelt. Achten Sie darauf, dass ihr Manager eng mit dieser Person zusammenarbeitet und alles gemäß Ihren Vorstellungen verläuft.
7. Produzent
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8. Vertrieb
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9. Verlag
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10. Rechtsanwalt
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11. Veranstalter
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